Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Familien mit Kindern ( mindestens 2 Kinder, davon muß ein Kind unter 15 Jahre sein)
Haushalte mit mindestens einem Kind und einem älteren Menschen (über 60 Jahre)
Schwerbehinderte
Voraussetzungen:
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Minimum Eigenleistung: 15 % der Gesamtkosten
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Achim.
Hinweis:Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig von Alter und Familienstand gewährt und können ergänzend zur Hausbank¿ bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie hier.Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Eigenheimzulage, eine Förderung des Bundes, die über Ihr zuständiges Finanzamt zu beantragen ist. Sie wird allerdings nur noch für den Fall wirksam, dass Sie vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung des Objekts begonnen bzw. die Wohnung rechtswirksam angeschafft haben oder einer Genossenschaft beigetreten sind.
Mehr Informationen:Eigenheimzulagegesetz des Bundes






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