Das Rettungswesen ist eine öffentliche Aufgabe mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung
mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen.
Die Notfallrettung umfasst lebensrettende Maßnahmen bei Verletzten oder Erkrankten, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere
gesundheitliche Schäden zu befürchten sind (Notfallpatienten). Ziel ist, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter
fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung
zu befördern.
Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während
des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder
bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.
Die Luftrettung gliedert sich in die primäre Luftrettung (Notfall- bzw. Erstfallversorgung am Unglücksort) und die Sekundärrettung (Verlegung
von intensivpflegebedürftigen Patienten).
Rettungswesen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
- beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.






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